Da stimmt der Marktgemeinderat dem Abschluss eines Bau- und Betriebsvertrages mit dem Johannischen Sozialwerk in der Sitzung am           zu, obwohl beantragt wurde, diesen Vertrag zuerst von einem Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen zu lassen. Der Antrag auf Vertagung wurde mit 4:9 Stimmen abgelehnt mit der Begründung, dass dies ein Misstrauen gegenüber dem Ersten Bürgermeister, dem Geschäftsleiter und dem Johannischen 


 
 
 
 
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