Kein Rathaus ins Pfarrhaus
Eigentum verpflichtet
 

Erhöht Gößweinstein die Grundsteuer ab 01.01.2025 um 34 %?

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Gößweinstein 36,05 % über dem Landesdurchschnitt. 

Die leichteste Form, mehr Steuergelder einzutreiben, ist  die Steuererhöhung . Vor allem dann, wenn man eine Steilvorlage  mit der Grundsteuerreform erhält. Die Erhöhung sollte aufkommensteuer-neutral erfolgen.
Nach Angaben der Gemeinde beträgt der aufkommensneutrale Steuersatz, ausgehend von 480 Punkten,  270 %. Dem stehen gegenüber 220 %, berechnet von GRin Daniela Körber, sowie 255 %, so 2. Bürgermeister Bauernschmidt.
Auf Grund der anstehenden Aufgaben wäre sogar der jetzige Hebesatz von 480 Punkten, so  GR Schrüfer und die Verwaltung, notwendig. Die Festsetzung eines Hebesatzes von 295 % sei jedenfalls in Ordnung.
Begründet wird dies mit der Mehrwertsteuererhöhung, Inflation, steigenden Kosten. Aber das trifft auch auf den einfachen Bürger zu, der das aber nicht so einfach weitergeben kann.
Da gegenwärtig nicht einmal genau feststeht, welcher aufkommen-steuerneutrale Steuersatz sich beim Markt Gößweinstein errechnet, halten wir es für unverantwortlich, einfach ins Blaue hinein, Steuern zu erhöhen.
Erhöht Gößweinstein die Grundsteuer ab 01.01.2025 um 34%, 16% oder 9 %, oder sogar 163 %?
Vorab: Was versteht man unter Aufkommensteuersatzneutral? Auf Grund höchstrichterlicher Rechtssprechung ist die Grundsteuerberechnung neu zu regeln. Es sollte jedoch die  neue Regelung nicht dazuführen, dass sich für den Steuerzahler eine Erhöhung der Grundsteuer ergibt.
Beispiel: Der bisherige Hebesatz in Gößweinstein beträgt 480 Punkte. Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ergibt sich Beispielsweise in Gößweinstein ein neuer Hebesatz, der deutlich unter dem aktuellen Hebesatz von 480 liegt. Dieser ist entsprechend anzupassen und muss demnach auch deutlich niedriger ausfallen.

Aufstellung und Tabelle siehe oben.
Was von Bürgermeister Zimmermann als moderat bezeichnet wird, entpuppt sich vermutlich als versteckte Steuererhöhung um 34 %, sollte es zu einen  neutralen Einkommenssteuersatz von 220 Punkten kommen. Dies können wir als Bürger nicht hinnehmen.
Denn interessanterweise wird von den Beteiligten, hier Grin Körber, mit 220 Punkten, der Verwaltung mit 270 Punkten, von 2. Bürgermeister Bauernschmidt mit 250 Punkten, und GR Schrüfer will sogar 480 Punkte, der aufkommensteuerneutrale Steuersatz unterschiedlich bewertet.
Dies steht auch im Widerspruch zu den Feststellungen von GR Brendel, der lt. Zeitungsbericht für 270 Punkte plädiert, genau die Zahl, welche die Gemeinde als aufkommensneutral angegeben hat und trotzdem dabei mit Mehreinnahmen von jährlich 35.000 € Grundsteuer rechnet, was ja gar nicht aufgehen kann.
Es ist kurzfristig vorgesehen, einen Antrag nach Art. 18 Abs. 2 der GO zu stellen. Hierfür sind ungefähr 35 Unterschriften notwendig. Der Antrag beinhaltet eine nochmalige Beratung im Gemeinderat. Denn es kann nicht sein, dass trotz unklarer Sachgrundlage einfach Steuererhöhungen durchgesetzt und durchgeboxt werden. Erfreulicherweise haben sich nicht alle Gemeinderäte für die Erhöhung ausgesprochen.
Die Gemeinde Gößweinstein hat in den letzten Jahren sehr viel Geld ausgegeben, für Dinge, die nicht sein mussten. Siehe die erheblichen Mehrkosten für die Mehrzweckhalle ohne Küche, die Mehrkosten für die Verlegung des Funkturms, Planungskosten für den Umbau des Hotels Rose, Planungskosten für das Pfarrhaus,  Pachtvertrag mit erheblichen Mehrkosten für das Pfarrhaus usw. usw.
Bevor man Steuern erhöht, sollte man lieber seine Ausgabenseite unter Kontrolle haben.
Ab sofort kann man im Internet unter www.goessi-news.de den Antrag an den Gemeinderat herunterladen. Dieser kann dann per Email fraenkischer-hahn@t-online.de abgegeben werden.
Ferdinand Haselmeier, Sprecher IG Zukunft Gößweinstein



Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 26.09.2024.


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