Kein Rathaus ins Pfarrhaus
Eigentum verpflichtet
 

Die Empfehlung der Bürger aus Kleingesee zur Abschaffung der Bürgerfragestunde wurde verändert und damit falsch zur Abstimmung vorgelegt.

Die Empfehlung aus der Bürgerversammlung in Kleingesee lautete:

„Es wird beantragt, dass keine Bürgerfragen auf den Marktgemeinderatssitzungen mehr zulässig sind und das dementsprechend der § 27 „Bürgerfragestunden“ der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein ersatzlos gestrichen wird.“.

In der Sitzung des Gemeinderates am 28.11. wurde aber über nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss:

 § 27 der Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein wird gestrichen, da diese Bestimmung gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstößt. Es liegt in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters, vor Beginn von Marktgemeinde-ratssitzungen Bürgerfragestunden abzuhalten. Abstimmung 5:6,  damit  abgelehnt.


Über den ursprünglichen  Antrag aus der Bürgerversammlung in Kleingesee wurde erst  gar nicht abgestimmt. Im Gegenteil, die Verwaltung hat damit einen eigenen Verwaltungsvorschlag konstruiert. Und die Verwaltung formuliert noch pauschal dazu, dass diese Bestimmung gegen die Gemeindeordnung verstößt, aber ohne dies explizit zu begründen. Der Hinweis auf die Empfehlung aus der Bürgerversammlung in Kleingesee fehlt gänzlich. 

Kommentar: 

Es ist schon bedenklich, wenn Anträge und Empfehlungen von Bürgern nicht korrekt wieder gegeben und dann im Sinne der Verwaltung umformuliert werden. Solche Maßnahmen fördern bestimmt nicht das Vertrauen der Bürger. Erfreulicherweise hat der Gemeinderat mehrheitlich, wenn auch denkbar knapp, den Verwaltungsvorschlag abgelehnt. Was bleibt ist ein ungutes Gefühl.

Dieses ungute Gefühlt hat sich nun bestätigt. Obwohl der Gemeinderat in der Sitzung am 28.11.24 den Verwaltungsvorschlag, 

"Es liegt in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters, vor Beginn von Marktgemeinderatssitzungen Bürgerfragestunden abzuhalten"

mehrheitlich abgelehnt hatte", wischte er mit der Gnadenlosigkeit eines Alleinherrschers den Beschluss des Gemeinderates einfach, wie von ihm in der Sitzung am 10.12.24 bekannt gegeben, vom Tisch. Und da sind wir schon wieder bei der Monarchie. Siehe  Demokratie Zimmermann.

Aber so einfach geht es nicht.

"Die IG Zukunft Rathaus Gößweinstein ist entsetzt über die beabsichtigte Streichung des § 27 der Geschäftsordnung, da uns Bürgern damit die Möglichkeit zu Fragen der aktuellen Gemeindepolitik genommen wird. Damit soll der Bürger mundtot gemacht und eingeschüchtert werden. Dies ist deshalb besonders zu bedauern, da die Gemeindepolitik des Bürgermeisters ohnehin von mangelnder Transparenz  geprägt ist. Dies führt zu noch mehr Politikverdrossenheit. Wir werden die Streichung des § 27 der Geschäftsordnung nicht hinnehmen."




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