Kein Rathaus ins Pfarrhaus
Eigentum verpflichtet
 


Siehe auch  Gößweinstein erhöht Grundsteuer

 Wir haben am 19.10.2024 nachfolgenden Antrag zur Grundsteuererhöhung eingereicht. Da die Auswirkungen der Grundsteueränderung noch gar nicht absehbar ist, sollte man erst die Auswirkungen der Erhöhungen abwarten, denn es werden sich erhebliche Verschiebungen ergeben. Danach könnte man im Zuge der Haushaltsberatungen beurteilen, in welcher Höhe eine Anhebung erfolgen sollte. Und keinen Schnellschuss.

E-Mail
Anruf