Siehe auch Gößweinstein erhöht Grundsteuer
Wir haben am 19.10.2024 nachfolgenden Antrag zur Grundsteuererhöhung eingereicht. Da die Auswirkungen der Grundsteueränderung noch gar nicht absehbar ist, sollte man erst die Auswirkungen der Erhöhungen abwarten, denn es werden sich erhebliche Verschiebungen ergeben. Danach könnte man im Zuge der Haushaltsberatungen beurteilen, in welcher Höhe eine Anhebung erfolgen sollte. Und keinen Schnellschuss.