Da beschließt der Marktgemeinderat einen Vermögenshaushalt 2024, wonach nur ein Anteil der Gemeinde von 1.600.000 € für den Bau des Kindergartens Stempferhof anfallen wird. Leider fehlt uns für 2025 eine entsprechende Aufstellung. Aber die Wirklichkeit hat uns schneller eingeholt, als erwartet.
Demnach sind die Kosten für die Gemeinde derzeit , siehe Aufstellung nachzulesen im Protokoll der Gemeinde vom 27.05.2025, mit 2.827.000 mit 85 % höher als noch vor einem Jahr geplant. So was nennt man weitreichende Politik. Und dann lehnt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2025 die Beteiligung eines Fachanwaltes auf Antrag mehrere Gemeinderäte zur Klärung der Kostenbeteiligung mit dem Johannischen Sozialwerk ab mit der Begründung:
Die Einschaltung eines Fachanwaltes würde dies Misstrauen gegenüber dem Ersten Bürgermeister, dem Geschäftsleiter und dem Johannischen Sozialwerkes bedeuten.
Gerade die Vergangenheit hat bewiesen, welchen Schaden eine Kommune anrichten kann, siehe hierzu Erbpachtvertrag Pfarrhaus udgl. Eine Verzögerung von 6 Wochen der Baumaßnahme, wenn sie überhaupt noch zustande kommt, dürfte daher sicher das kleinere Übel sein. Den Schaden hat wie immer der Steuerzahler.
