Hallo Gößweinstein

Bei der Frage der Zuständigkeit der Toiletten zeigt sich, dass bei den Gemeinderäten ein Informationsdefizit besteht. Am deutlichsten ist dies im Artikel der NN vom 27.11. erkennbar, wonach GR Lang die Meinung vertritt, dass die Gemeinde , da Eigentümer, zuständig ist. Dem widersprach jedoch der Bürgermeister, der auf den Vertrag mit der Kirchenstiftung verwies, dies sei jedoch nichtöffentlich. 

Es ist schon erstaunlich, dass diese Regelung dann Bestandteil seiner öffentlich einsehbaren Präsentation aus dem Jahr 2022 war.

Dabei ist aus der öffentlichen Präsentation des Bürgermeisters vom 15.06.22 zweifelsfrei erkennbar, siehe untenstehenden Auszug aus der Urkunde, dass die Toiletten und die Gartengestaltung und Außenanlagen von der Verpflichtung der Reparaturen und Erneuerungen ausgenommen sind. 

Was sagt uns dieses Beispiel. Viele Gemeinderäte wurden nicht ausreichend informiert, warum auch immer. Bei einer entsprechenden Sitzungsvorbereitung hätte es eine solche Diskussion gar nicht geben dürfen. 

Damit auch die Öffentlichkeit über die Zusammenhänge und Umstände des Erbbaurechtsvertrages informiert wird, ist eine Veröffentlichung dieses Vertrages unumgänglich. Siehe hierzu auch   Erbpachtvertrag - Antrag an den Bürgermeister

 
 
 
 
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