Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Gößweinstein 36,05 % über dem Landesdurchschnitt.
Die leichteste Form, mehr Steuergelder einzutreiben, ist die Steuererhöhung . Vor allem dann, wenn man eine Steilvorlage mit der Grundsteuerreform erhält. Die Erhöhung sollte aufkommensteuer-neutral erfolgen.
Nach Angaben der Gemeinde beträgt der aufkommensneutrale Steuersatz, ausgehend von 480 Punkten, 270 %. Dem stehen gegenüber 220 %, berechnet von GRin Daniela Körber, sowie 255 %, so 2. Bürgermeister Bauernschmidt.
Auf Grund der anstehenden Aufgaben wäre sogar der jetzige Hebesatz von 480 Punkten, so GR Schrüfer und die Verwaltung, notwendig. Die Festsetzung eines Hebesatzes von 295 % sei jedenfalls in Ordnung.
Begründet wird dies mit der Mehrwertsteuererhöhung, Inflation, steigenden Kosten. Aber das trifft auch auf den einfachen Bürger zu, der das aber nicht so einfach weitergeben kann.
Da gegenwärtig nicht einmal genau feststeht, welcher aufkommen-steuerneutrale Steuersatz sich beim Markt Gößweinstein errechnet, halten wir es für unverantwortlich, einfach ins Blaue hinein, Steuern zu erhöhen.
Sinnvoller wäre es gewesen, den aufkommensteuerneutralen Hebesatz festzulegen, dann die Bescheide zu erlassen und erst danach die Auswirkungen der Grundsteuerreform abzuwarten.
Erhöht Gößweinstein die Grundsteuer ab 01.01.2025 um 34%, 16% oder 9 %, oder sogar 163 %?
Vorab: Was versteht man unter Aufkommensteuersatzneutral? Auf Grund höchstrichterlicher Rechtssprechung ist die Grundsteuerberechnung neu zu regeln. Es sollte jedoch die neue Regelung nicht dazuführen, dass sich für den Steuerzahler eine Erhöhung der Grundsteuer ergibt.
Beispiel: Der bisherige Hebesatz in Gößweinstein beträgt 480 Punkte. Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ergibt sich Beispielsweise in Gößweinstein ein neuer Hebesatz, der deutlich unter dem aktuellen Hebesatz von 480 liegt. Dieser ist entsprechend anzupassen und muss demnach auch deutlich niedriger ausfallen.
Aufstellung und Tabelle siehe oben.
Was von Bürgermeister Zimmermann als moderat bezeichnet wird, entpuppt sich vermutlich als versteckte Steuererhöhung um 34 %, sollte es zu einen neutralen Einkommenssteuersatz von 220 Punkten kommen. Dies können wir als Bürger nicht hinnehmen.
Denn interessanterweise wird von den Beteiligten, hier Grin Körber, mit 220 Punkten, der Verwaltung mit 270 Punkten, von 2. Bürgermeister Bauernschmidt mit 250 Punkten, und GR Schrüfer will sogar 480 Punkte, der aufkommensteuerneutrale Steuersatz unterschiedlich bewertet.
Unser Antrag nach Art. 18 b der GO wurde in der Sitzung am 31.10.2024 wegen Formfehlern abgelehnt, nachdem weitere zwei Vertretungsberechtigte auf den Antragsformularen nicht aufgeführt wurden. Diese wurden von uns jedoch nachträglich ergänzt. Nachdem der Markt Gößweinstein bereits vor unserer Antragstellung die Beitragsbescheide zum großen Teil zugestellt hatte, und der Messbetrag von 295 Punkten die Berechnungsgrundlage war, hat sich der Antrag auf Änderung des Hebesatzes an sich erledigt. Daher ist es auch nicht mehr notwendig, dass sich der Marktgemeinderat damit beschäftigt.
Trotzdem halten wir die Anhebung auf 295 Punkte für derzeit unnötig. Besser wäre es gewesen, aufkommensteuerneutral die Bescheid zu erlassen und erst im nächsten Jahr über die Festsetzung von Hebesätzen zu entscheiden.
Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 26.09.2024.
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